Musikalischer Schwerpunkt

Gemäß unserem Leitbild legen wir unseren Schwerpunkt auf die Förderung von individuellen Talenten und Interessen. Um musikalische Begabungen gezielt fördern zu können, bieten wir Klassen mit Musikschwerpunkt an.

Musizieren fördert die Konzentration und hilft beim Lernen. Den Wert einer musischen Ausbildung sehen wir in Folgendem:

  • Freude am gemeinsamen Musizieren.
  • Musikalische Begabungen werden aufgespürt und gefördert.
  • Die Leistungsfähigkeit wird durch die Musik erhöht.
  • Musizieren entfaltet die Persönlichkeit und stärkt das Selbstwertgefühl.
  • Positive Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung.
  • Bei Aufführungen und Konzerten lernt man sich selbst gut zu präsentieren.
  • Teamfähigkeit und aufeinander hören werden in besonderer Weise gefördert.
  • Entfaltung der Kreativität und der individuellen Begabungen.
  • Teilnahme am Kulturleben über die Schulgrenzen hinaus.

Wir sind davon überzeugt, mit dem Angebot eines Musikschwerpunktes einen richtungsweisenden Meilenstein in der Qualitätsentwicklung unserer Schule zu setzen. Erste Evaluationsergebnisse bestätigen unseren Weg. Die Bereitschaft, Zeit für das Erlernen eines Musikinstrumentes und für gemeinsames Musizieren aufzuwenden, beeinflusst auch das Freizeitverhalten der uns anvertrauten Kinder sehr positiv.

Für den Musikzweig wurde die Stundentafel schulautonom geändert, um der Musik mehr Raum zu geben. Die Musikklassen haben pro Woche jeweils 3 Stunden Musikerziehung und 1 Stunde Chor oder Spielmusik. Das Erlernen eines Instrumentes an einer Musikschule ist verpflichtend. Neu geschaffene Gegenstände wie “Rhythmik und Tanz” (1. und 2.Klasse), “Instrumentenbau” (3.Klasse), “Kulturgeschichte” (3.Klasse) und „Akustik und Tontechnik“ (6.Klasse) bereichern den Lehrplan. Im Gegenzug wurden die Stunden in einzelnen Fächern etwas reduziert.

Was bieten die Musikklassen ?

  • Individuelle Förderung der musikalischen Begabung und Kreativität
  • Breite Auswahl an künstlerischen Angeboten und Projekten:  Instrumentalensemble, Chor, Darstellendes Spiel (Theater), Orchesterprojekt, …
  • Mehrere Auftrittsmöglichkeiten pro Jahr (Adventkonzert, Frühlingskonzert, Jugendsingen, …)
  • Konzert-, Theater- und Opernbesuche im Rahmen des Unterrichts
  • Enge Kooperation mit der Musikschule Simmering (Gottschalkgasse 10). Jedes Jahr findet eine Projektwoche gemeinsam mit der Musikschule statt.
  • Der Klassenverband bleibt von der 1. bis zur 4. Klasse aufrecht. Nach der 4. Klasse können Sie wählen, ob Ihr Kind weiter im RG mit Musikschwerpunkt bleiben oder in das “normale” Realgymnasium wechseln soll.
  • Schulautonome Gegenstände wie “Instrumentenbau” (3. Klasse), “Rhythmik und Tanz” (1. und 2. Klasse), “Kulturgeschichte” (3. Klasse) und “Akustik und Tontechnik” (6. Klasse) ergänzen den Unterricht.
  • Der Musikschwerpunkt ist auch im Zeugnis ersichtlich.

Welche Anforderungen gibt es ?

  • Musikalische Begabung sowie Freude am Singen und Musizieren
  • Ab der 1. Klasse ist das Erlernen eines Instruments an einer Musikschule oder bei einem Privatlehrer mit Universitätsabschluss verpflichtend. 
  • Bitte melden Sie ihr Kind rechtzeitig an einer Musikschule an. Auf der Homepage der Musikschule Simmering können Sie sehen, welche Instrumente angeboten werden und welche freien Plätze es gibt.
  • Sollte Ihr Kind in der Musikschule Simmering keinen Platz bekommen, können Sie es in der Musikschule Polyhymnia anmelden. Der Unterricht bei Musikschule Harmony findet am Nachmittag in unserer Schule statt.
  • Die Teilnahme an “Chor” bzw. “Instrumentalensemble” ist verpflichtend:
    – in der 1. Klasse je 1 Wochenstunde “Chor” und “Instrumentalensemble”
    – ab der 2. Klasse wahlweise “Chor” oder “Instrumentalensemble” (oder beides)
  • Ab der 5. Klasse gibt es Schularbeiten in Musikerziehung. Als Ausgleich dafür gibt es in der 7. und 8. Klasse keine Schularbeiten in Physik und Biologie und Umweltkunde.
  • Der Musikschwerpunkt wird auch in der Reifeprüfung abgebildet. Man kann wählen zwischen
    –  Klausur (schriftliche Matura) in Musik oder
    –  Mündliche Matura in Musik oder im Wahlpflichtfach Musik oder
    –  Vorwissenschaftliche Arbeit zu einem Thema aus Musik 

Aufnahme in die Musikklasse

Voraussetzung für die Aufnahme in den musikalischen Zweig ist eine erfolgreich abgelegte Aufnahmsprüfung. Bitte geben Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung Anfang Jänner bekannt, dass Sie ihr Kind zur Aufnahmsprüfung für die Musikklasse anmelden möchten. 

Nächster Termin für die Aufnahmsprüfung ist Donnerstag, 18. Jänner 2024.
Die Aufnahmsprüfung dauert etwa 10 Minuten. Dabei wird die musikalische Begabung Ihres Kindes in folgenden Bereichen getestet:

  1. Übungen zum Rhythmusgefühl: Nachklopfen einfacher Rhythmen
  2. Gehör und Stimme: Erkennen unterschiedlicher Tonhöhen, Nachsingen von Tönen und kurzen Melodien
  3. Vorsingen eines Liedes, das aus der folgender Liste zu wählen ist: 
      #  Freude schöner Götterfunken
      #  Komm, lieber Mai
      #  Land der Berge (Bundeshymne)
      #  Memory
      #  My Bonnie is over the ocean
      #  Oh du lieber Augustin
      #  This little light of mine
  4. Falls schon ein Instrument gelernt wird: Vorspielen eines selbstgewählten Musikstückes

Beim Einstieg ab der 2. Klasse sind außerdem Vorkenntnisse auf einem Instrument nachzuweisen. Grundkenntnisse der Notenlehre (Notennamen, Notenwerte, Vorzeichen, Quintenzirkel, Dreiklang, Dur/Moll, Intervalle, Kadenz etc.) sollten dem Lernjahr entsprechend vorhanden sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Mag. Diethard Schager.

Stundentafel – Unterstufe

Stundentafel – Oberstufe